{"id":3599,"date":"2016-06-22T10:44:29","date_gmt":"2016-06-22T08:44:29","guid":{"rendered":"http:\/\/bisskultur.de\/?page_id=3599"},"modified":"2019-08-25T16:23:18","modified_gmt":"2019-08-25T14:23:18","slug":"bema-goz","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bisskultur.net\/wordpress\/bema-goz\/","title":{"rendered":"BEMA \/ GOZ"},"content":{"rendered":"<h4><a href=\"https:\/\/bisskultur.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/kzbv_bema_kurz_20160701.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">BEMA Kurzfassung vom 01.04.2014<\/a><\/h4>\n<h4><a href=\"https:\/\/bisskultur.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/gebuehrenordnung_fuer_zahnaerzte_2012.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Geb\u00fchrenordnung f\u00fcr Zahnaerzte (GOZ), <span style=\"text-decoration: underline;\">g\u00fcltig seit 2012<\/span><\/a><\/h4>\n<h4>Auf ein Wort!<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich gilt, dass alle zahn\u00e4rztlichen Leistungen nach der GOZ zu bezahlen sind, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist. &#8222;Etwas anderes&#8220; bestimmt beispielsweise das Sozialgesetzbuch V, wonach gesetzliche Krankenkassen zahn\u00e4rztliche Leistungen f\u00fcr ihre Mitglieder auf der Basis des BEMA zu verg\u00fcten haben. Der BEMA ist Bestandteil der Bundesmantelvertr\u00e4ge und wird zwischen den Vertragspartnern KassenZahn\u00e4rztlicheBundesVereinigung\u00a0 (KZBV) und dem Spitzenverband der Krankenkassen vereinbart.<\/h4>\n<h4><strong>In unserer Praxis erfolgen Privatliquidationen definitiv <span style=\"text-decoration: underline;\">NICHT unterhalb<\/span> des Honorars, welches uns Kassenzahn\u00e4rzten durch die Sozialversicherungen bezahlt wird, die ihre Leistungen durch j\u00e4hrliche Punktwert\u00e4nderungen an die wirtschaftliche Entwicklung anpassen.<\/strong><\/h4>\n<h4>Da die private Versicherungswirtschaft und die von ihnen sorgsam gepflegten Politikdarsteller im Einklang versuchen, durch sehr lange Laufzeiten der GOZ eine angemessene Anpassung der Geb\u00fchren an die wirtschaftliche Entwicklung zu verhindern und ihr Lobbyismus dabei selbst vor der KZBV\u00a0 keinen Halt macht, wobei meistens etwas dabei heraus kommt, was eher einem Kuhhandel als einer charakterfesten Handlung gleich kommt, ist mittlerweile eine ganz ordentliche Diskrepanz zwischen den jeweiligen Verg\u00fctungsh\u00f6hen entstanden.<\/h4>\n<h4>Auch hier zeigt sich erneut, dass der immer wieder beschworene freie Markt ein wohlfeiles Schlafliedchen f\u00fcr die breite Masse ist, derweil zu ihren Lasten dieses m\u00e4rchenhafte Schlafliedchen bei z.B. Banken und Versicherungen &#8211; den Subventions- und Rettungsma\u00dfnahmen sei von ihrer Seite Dank &#8211; kein M\u00e4rchen, sondern knallharte Realit\u00e4t darstellt.<\/h4>\n<h4>Gem\u00e4\u00df einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kann der Zahnarzt durch eine entsprechende Erh\u00f6hung\u00a0 des jeweiligen Steigerungsfaktors \u00fcber den 2.3fachen Satz hinaus eine Anpassung seiner Liquidationsh\u00f6he vornehmen. Damit hat das Bundesverfassungsgericht nach einem Musterprozess auch alle bis zum Bundesverwaltungsgericht getroffenen anders lautenden Entscheidungen, so dies nicht ber\u00fccksichtigt wurde, ad absurdum gef\u00fchrt.<br \/>\nDer Steigerungsfaktor ist, sofern er den 2.3fachen Satz \u00fcberschreitet, zu begr\u00fcnden und, sofern er den 3.5fachen Satz \u00fcberschreitet, vorher zus\u00e4tzlich schriftlich zu vereinbaren. Weitere Bedingungen existieren, dem BVerfG zufolge, nicht.<br \/>\n<span style=\"text-decoration: underline;\">Damit ist dem Paragraphen 5 der GOZ vollumf\u00e4nglich Gen\u00fcge getan.<\/span><\/h4>\n<h4>In unserer Rechnungslegung wird diesem Umstand durch eine Anpassung des Steigerungssatzes an die H\u00f6he der jeweils entsprechenden Sozialversicherungsleistung mit der Begr\u00fcndung &#8222;<strong>Ausgleich Teuerungsrate gem\u00e4\u00df Urteil BVerfG vom 25.10.04, AZ IBvR 1437\/02 &#8211; 2,3-fach-Satz liegt unter dem GKV-Satz<\/strong>&#8220; kenntlich gemacht.<\/h4>\n<h4>Privatpatienten vertreten mitunter au\u00dferdem die Meinung, es g\u00e4be f\u00fcr sie eine Behandlung zum Nulltarif, vor dem Hintergrund: &#8222;Die Privatversicherung und die Beihilfe werden es schon richten.&#8220;<br \/>\nDie Privatversicherung und die Beihilfe k\u00f6nnen bezahlen oder auch nicht.<br \/>\nF\u00fcr unsere Rechnungslegung spielt dies absolut keine Rolle.<\/h4>\n<h4>Auch Privatpatienten, die oft \u00fcber Jahrzehnte hinweg von sehr niedrigen Versicherungsbeitr\u00e4gen profitiert haben, oder falls beamtet, \u00fcber Jahrzehnte hinweg auf Staatskosten, also auf Kosten der Steuerzahler, und ohne eigene Beitragszahlung versichert waren, sollten ihre diesbez\u00fcglichen Kenntnisse der wirtschaftlichen Realit\u00e4t anpassen.<\/h4>\n<h4>Wer damit nicht einverstanden ist und als Privatpatient erkennen l\u00e4sst, dass er uns eine angemessene Verg\u00fctung zu verweigern gedenkt, sucht sich besser eine Praxis, die einen derartigen Unsinn mit sich machen l\u00e4sst.<\/h4>\n<h4>Unsere Liquidation folgt dem sogenannten &#8222;billigen Ermessen&#8220;, das bedeutet:<\/h4>\n<ul>\n<li>\n<h4>Kein Patient wird von uns \u00fcber den Tisch gezogen!<\/h4>\n<\/li>\n<li>\n<h4>Wir Kassenzahn\u00e4rzte haben aber auch gegen\u00fcber den Privatpatienten ein Recht auf eine angemessene Verg\u00fctung, die sich eben nicht nur nach Zeitaufwand oder Schwierigkeitsgrad bemessen l\u00e4sst, sondern sich auch an den Kriterien der Wirtschaftlichkeit orientiert. Gleichwohl ist die immer wieder geforderte <span style=\"text-decoration: underline;\">medizinische Begr\u00fcndung<\/span> blanker Unsinn.<\/h4>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Diesbez\u00fcglich verweise ich auch auf den Men\u00fcpunkt In eigener Sache.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BEMA Kurzfassung vom 01.04.2014 Geb\u00fchrenordnung f\u00fcr Zahnaerzte (GOZ), g\u00fcltig seit 2012 Auf ein Wort! 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